1. Allgemeines

Lorenz Eli­as Kel­ler führt Sys­te­mi­sches Coa­ching, Lebens­be­ra­tung sowie Klang­ar­beit und Ener­gie­ar­beit gemäß die­sen All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) durch. Mit der Beauf­tra­gung gel­ten die­se Bedin­gun­gen vom Auf­trag­ge­ber (im Fol­gen­den auch Kli­en­ten) als angenommen.

Wei­te­re Ver­ein­ba­run­gen sind für Lorenz Eli­as Kel­ler nur ver­bind­lich, wenn die­se von ihm schrift­lich bestä­tigt wer­den.
Die von Lorenz Eli­as Kel­ler abge­schlos­se­nen Ver­trä­ge sind Dienst­ver­trä­ge, sofern nicht aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart wird. Gegen­stand des Ver­tra­ges ist daher die Erbrin­gung der ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen, nicht die Her­bei­füh­rung eines bestimm­ten Erfol­ges. Ins­be­son­de­re schul­det Lorenz Eli­as Kel­ler nicht ein bestimm­tes wirt­schaft­li­ches Ergeb­nis. Sei­ne Stel­lung­nah­men, Emp­feh­lun­gen und Beob­ach­tun­gen wäh­rend einer Sit­zung unter­stüt­zen den Ent­schei­dungs­pro­zess des Kli­en­ten. Sie kön­nen sie in kei­nem Fall ersetzen.

2. Angebote, Honorare

Die Ange­bo­te sind frei­blei­bend. Ände­run­gen sind jeder­zeit vor­be­hal­ten. Alle Hono­ra­re ver­ste­hen sich in Euro. Für Coa­ching- und Bera­tungs­leis­tun­gen wie auch Leis­tun­gen im Bereich der Klang­ar­beit und Ener­gie­ar­beit wer­den die in der Coa­ching- bzw. Bera­tungs­ver­ein­ba­rung fest­ge­leg­ten Hono­ra­re berech­net. Neben­kos­ten, wie Tele­fon­ge­büh­ren, Rei­se- und Über­nach­tungs­kos­ten usw., wer­den dem Kli­en­ten bzw. Auf­trag­ge­ber geson­dert in ange­mes­se­nem Rah­men berech­net, sofern sie zur Erbrin­gung der Leis­tung not­wen­dig sind.

Das Hono­rar ist, wenn nichts ande­res ver­ein­bart wur­de, sofort nach Rech­nungs­stel­lung und ohne Abzug fäl­lig. Die Zurück­be­hal­tung des Hono­rars und die Auf­rech­nung sind nur zuläs­sig, wenn die Ansprü­che der Auftraggeberin/des Auf­trag­ge­bers von Lorenz Eli­as Kel­ler aner­kannt oder rechts­kräf­tig fest­ge­stellt sind.

3. Absage eines Termins

Ver­ein­bar­te Ter­mi­ne sind grund­sätz­lich ver­bind­lich. Dies gilt auch für das kos­ten­lo­se Vor­ge­spräch.
Zeit und Ort des Coa­chings wer­den von den Coa­ching­part­nern ein­ver­nehm­lich ver­ein­bart. Der Kli­ent ver­pflich­tet sich zu allen Sit­zun­gen pünkt­lich zu erscheinen.

Eine kos­ten­freie Absa­ge oder Ter­min­ver­schie­bung der Sit­zun­gen ist bis spä­tes­tens 1 Werk­tag vor dem Ter­min mög­lich. Danach wird das Hono­rar zu 50 % in Rech­nung gestellt. Bei Nicht­er­schei­nen wird das vol­le Hono­rar als Aus­fall­ho­no­rar fällig.

Dies gilt auch für das kos­ten­lo­se Erst­ge­spräch! Mit der Ver­ein­ba­rung eines Ter­mins zum Erst­ge­spräch akzep­tiert der Kli­ent die­se Regelung.

4. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

Lorenz Eli­as Kel­ler ist berech­tigt, bei höhe­rer Gewalt die ver­ein­bar­ten Ter­mi­ne zu ver­schie­ben, hier­un­ter fal­len auch Leis­tungs­hin­der­nis­se, die auf­grund von Krank­heit, Unfall oder ähn­li­chem ent­stan­den sind.

In die­sem Fall wird Lorenz Eli­as Kel­ler den Kli­en­ten schnellst­mög­lich ver­stän­di­gen und einen Ersatz­ter­min anbie­ten. Falls der Kli­ent unter der hin­ter­las­se­nen Ruf­num­mer nicht zu errei­chen war und auch in jedem ande­ren Fall besteht kein Anspruch auf Über­nah­me der Anfahrts- oder sons­ti­ger Kosten.

5. Copyright

Alle an den Kli­en­ten aus­ge­hän­dig­ten Unter­la­gen sind, soweit nichts ande­res ver­ein­bart ist, in der ver­ein­bar­ten Ver­gü­tung ent­hal­ten. Die Unter­la­gen sind zum per­sön­li­che Gebrauch des Kli­en­ten bestimmt.

Das Urhe­ber­recht an den Coa­ching­kon­zep­ten und Unter­la­gen gehört allein Lorenz Eli­as Kel­ler. Dem Kli­en­ten ist es nicht gestat­tet, die Unter­la­gen ohne schrift­li­che Zustim­mung von Lorenz Eli­as Kel­ler ganz oder aus­zugs­wei­se zu repro­du­zie­ren und/oder Drit­ten zugäng­lich zu machen. Eine Ver­öf­fent­li­chung, auch aus­zugs­wei­se, ist untersagt.

6. Versicherungsschutz

Jeder Kli­ent trägt die vol­le Ver­ant­wor­tung für sich und sei­ne Hand­lun­gen inner­halb und außer­halb der Sit­zun­gen und kommt für even­tu­ell ver­ur­sach­te Schä­den selbst auf. Das Coa­ching, die Klang­ar­beit und die Ener­gie­ar­beit sind kei­ne Psy­cho­the­ra­pie und kön­nen weder die­se noch den Besuch beim Arzt oder Heil­prak­ti­ker erset­zen. Die Teil­nah­me setzt eine nor­ma­le psy­chi­sche und phy­si­sche Belast­bar­keit voraus.

Ver­an­stal­ter von Team-Coa­chings, Semi­na­ren, Work­shops usw. ist immer der Auf­trag­ge­ber. Die Teil­neh­mer haben des­halb kei­nen Ver­si­che­rungs­schutz durch Lorenz Eli­as Keller.

7. Haftung

Die Infor­ma­tio­nen und Rat­schlä­ge in Coa­ching-Sit­zun­gen sowie in allen Doku­men­ta­tio­nen sind durch den Coach sorg­fäl­tig erwo­gen und geprüft. Bei der Tätig­keit von Lorenz Eli­as Kel­ler han­delt es sich um eine rei­ne Dienstleistungstätigkeit.

Ein Erfolg ist daher nicht geschul­det. Eine Haf­tung wird aus­ge­schlos­sen. Der Ver­sand bzw. die elek­tro­ni­sche Über­tra­gung jeg­li­cher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.

8. Vertraulichkeit

Lorenz Eli­as Kel­ler ver­pflich­tet sich, über alle im Rah­men der Tätig­keit bekannt gewor­de­nen betrieb­li­chen, geschäft­li­chen und pri­va­ten Ange­le­gen­hei­ten des Kli­en­ten auch nach der Been­di­gung des Ver­tra­ges Still­schwei­gen gegen­über Drit­ten zu bewahren.

Dar­über hin­aus ver­pflich­tet sich Lorenz Eli­as Kel­ler, die zum Zwe­cke der Bera­ter­tä­tig­keit über­las­se­nen Unter­la­gen sorg­fäl­tig zu ver­wah­ren und gegen Ein­sicht­nah­me Drit­ter zu schützen.

9. Mitwirkungspflicht des Klienten

Das Coa­ching, die Klang­ar­beit wie auch die Ener­gie­ar­beit erfol­gen auf der Grund­la­ge der zwi­schen den Par­tei­en geführ­ten vor­be­rei­ten­den Gesprä­che. Es beruht auf Koope­ra­ti­on und gegen­sei­ti­gem Ver­trau­en. Lorenz Eli­as Kel­ler möch­te in die­sem Zusam­men­hang dar­auf auf­merk­sam machen, dass ins­be­son­de­re Coa­ching ein frei­er, akti­ver und selbst­ver­ant­wort­li­cher Pro­zess ist und bestimm­te Erfol­ge nicht garan­tiert wer­den kön­nen. Lorenz Eli­as Kel­ler steht dem Kli­en­ten als Pro­zess­be­glei­te­rin und als Unter­stüt­zung bei Ent­schei­dun­gen und Ver­än­de­run­gen zur Sei­te – die eigent­li­che Ver­än­de­rungs­ar­beit wird vom Kli­en­ten geleis­tet. Der Kli­ent soll­te daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und sei­ner Situa­ti­on auseinanderzusetzen.

10. Abgrenzung zur Psychotherapie und anderen Therapien

Coa­ching ist kei­ne The­ra­pie und ersetzt die­se auch nicht. Coa­ching basiert auf einer Coach-Kli­en­ten-Bezie­hung, die durch ein part­ner­schaft­li­ches Mit­ein­an­der gekenn­zeich­net ist und dabei die Rol­le des Coa­ches klar von The­ra­peu­ten und Ärz­ten abgrenzt.

Psy­cho­the­ra­pie ist pro­blem- und sym­ptom­ori­en­tiert, sie beschäf­tigt sich mit der Ver­gan­gen­heit und ist bemüht alte Wun­den zu hei­len. Coa­ching ist lösungs­ori­en­tiert und auf die Gegen­wart, Zukunft und Akti­vi­tät aus­ge­rich­tet. Psy­cho­the­ra­pie ist die geziel­te Behand­lung einer psy­chi­schen Krank­heit. Coa­ching dient dem “gesun­den” Men­schen, wel­cher hand­lungs­fä­hig und zur Selbst­re­fle­xi­on fähig ist.

Das Ergeb­nis eines Coa­chings stellt nicht die Lin­de­rung psy­chi­scher Beschwer­den dar, son­dern die indi­vi­du­el­le Wei­ter­ent­wick­lung des Kli­en­ten, womit eine Stei­ge­rung sei­ner all­ge­mei­nen Lebens­qua­li­tät einhergeht.

Bit­te beach­te, dass die Klang­ar­beit und die Ener­gie­ar­beit als Akti­vie­rung der Selbst­hei­lungs­kräf­te und inne­rer Res­sour­cen zu ver­ste­hen ist und nicht den Arzt oder ande­re psy­cho­lo­gi­sche oder the­ra­peu­ti­sche Mass­nah­men ersetzt.

11. Sektenerklärung

Hier­mit erklä­re ich, dass ich mich aus­drück­lich von Sek­ten und ähn­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen distanziere.

12. Schlussbestimmung

Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen des Ver­tra­ges mit dem Kli­en­ten ein­schließ­lich die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­wei­se unwirk­sam sein oder wer­den, so wird hier durch die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt. Die ganz oder teil­wei­se unwirk­sa­me Rege­lung soll durch eine Rege­lung ersetzt wer­den, deren wirt­schaft­li­cher Erfolg dem der unwirk­sa­men mög­lichst Nahe kommt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfül­lungs­ort ist Ber­lin. Gericht­stand ist das zustän­di­ge Amts­ge­richt Ber­lin. Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.

Ber­lin, 01.11.2020

Aus recht­li­chen Grün­den hier eini­ge wich­ti­ge Hinweise:

Ich wei­se Kli­en­ten und Kli­en­tin­nen vor Beginn einer Sit­zung deut­lich und unmiss­ver­ständ­lich dar­auf hin, dass ich durch mei­ne Tätig­keit weder Dia­gno­sen erstel­le noch, dass durch mei­ne Tätig­keit Behand­lun­gen von Ärz­ten, Heil­prak­ti­kern und ande­ren aner­kann­ten Medi­zi­nern und The­ra­peu­ten ersetzt werden.

Ich hei­le weder im recht­li­chen noch im medi­zi­ni­schen Sinn, son­dern der der Begriff der Hei­lung wird immer als Akti­vie­rung der Selbst­hei­lungs­kräf­te verstanden.

Bei mei­ner Arbeit kön­nen hoch­schwin­gen­de Ener­gien flie­ßen, die Pro­zes­se der Ver­än­de­rung und der Selbst­er­kennt­nis ansto­ßen, wie auch The­men auf­zei­gen, die nicht im Gleich­ge­wicht oder nicht im Ein­klang mit dem eige­nen Sein sind. Es wird eine grund­le­gen­de psy­chi­sche Gesund­heit und die Fähig­keit der Eigen­ver­ant­wort­lich­keit und der Selbst­re­flek­ti­on mit eige­nen The­men von den Kli­en­ten und Kli­en­tin­nen vorausgesetzt.